Verbandskästen und Warnwesten
Aktuelle Informationen über der neuen Vorschrift
Lieber Kunde,
aus gegebenen Anlass möchten wir Sie hiermit über die Änderungen und Vorschriften der Warnwesten und Verbandskästen informieren:
Ratgeber für den Straßenverkehr.
Punktereform ab 2014 und Bußgeldregelung
Mit diesem kleinen Ratgeber möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen und dazu beitragen, Verstöße zu vermeiden. Weiter unten finden Sie Wissenswertes zum neuen Punktesystem, Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog sowie hilfreiche Volkswagen Service Leistungen und Zubehörartikel mit denen Sie Ihren Volkswagen sinnvoll ergänzen können.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt.
Warnwesten
,,Spätestens ab dem 01. Juli 14 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Diese neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen.
In gewerblich genutzen Fahrzeugen ist die Warnweste ohnehin schon vorgeschrieben"
Quelle TÜV Nord.
Verbandskasten und - taschen:
Das Jahr 2014 gilt als Übergangsjahr. Ab 2015 dürfen Verbandskästen und - taschen nur noch mit der neuen Befüllung verkauft werden.
Im Jahr 2014 dürfen noch Verbandskästen mit altem Inhalt angeboten werden.
Diese sind für den Endkunden bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums gültig und dürfen ohne Probleme verwendet und mitgeführ werden.
Eine Änderung in der DIN Bezeichnung wird es nicht geben, nur der Inhalt verändert sich. Die Änderung im Überblick (DIN 13164) zum 01.01.2014:
Es entfallen:
1x Verbandspäckchen M
1x Verbandtuch BR
8x Wundschnellverband
Neu:
1x Verbandpäckchen K
2x Feuchttücher zur Hautreinigung
14 teiliges Pflegeset bestehend aus
4xWundschnellverband, 2xFingerkuppenverband, 2x Fingerverbände, 2xPflasterstrips 1,9x7,2 cm, 4xPflasterstrips 2,5x7,2 cm
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